Durch ständig steigende Anforderungen und die Globalisierung der Märkte entstehen eine Vielzahl von nationalen und internationalen Forderungen an unsere Produkte. Zum einen müssen die gesetzlichen Aspekte (wie z. B. die EU-Richtlinien im europäischen Wirtschaftsraum), aber natürlich auch die lokalen oder anwendungsbezogenen Gesetze beachtet werden. Nur, wenn alle Gesichtspunkte von Anfang an in den Produktlebenszyklus mit einbezogen werden, ist gewährleistet, dass alle Anforderungen eingehalten werden können.
WIKA stellt sich der Herausforderung mit einem zentral und global ausgerichteten Team, damit die stetig wachsenden Anforderungen umgesetzt werden können, aber auch, um auf Kundenwünsche und -anfragen reagieren zu können.
WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG hat sich zur Einhaltung der produktbezogenen Umweltschutzthemen ein umfassendes Management aufgebaut. Nachstehend befinden sich Erklärungen zu den gängigsten Themen.
Als Hersteller von Mess- und Kontrollinstrumenten stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her. Die Menge der Stoffe/Chemikalien, die für die Herstellung unserer Produkte benötigt werden, überschreitet eine Tonne im Jahr nicht. Daher sind wir als nachgeschalteter Anwender von der Registrierungspflicht befreit. Laut Artikel 33 der REACH-Verordnung haben wir eine Informationspflicht über Stoffe in Erzeugnissen: Hiermit erklären wir, dass unsere Erzeugnisse und Verpackungen keine Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent enthalten, mit den nachfolgenden Ausnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass in allen unseren Produkten, die Metalle (Stahl, Aluminium und Kupferlegierungen) und elektronische Komponenten verwenden mehr als 0,1 % Blei enthalten ist, CAS-Nr. 7439-92-1, EG-Nr. 231-100-4, das gemäß REACH als SVHC gelistet ist.
Die Stoffänderung des Anhangs II, die durch die Richtlinie 2015/863/EU hinzugekommen sind, werden für die Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente) erst ab 21.07.2021 relevant. Mechanische Produkte, wie Manometer oder Thermometer, unterliegen nicht der RoHS 2011/65/EU, d. h. wir dürfen keine EU-Konformitätserklärung erstellen. Sollten Sie jedoch eine Bestätigung benötigen, dass auch ein mechanisches Produkt die Stoffgrenzen der RoHS einhält, so können wir Ihnen diese erstellen.
Unsere europäischen Niederlassungen sind bereits dabei, sich für die WEEE zu registrieren, um die formalen Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Daher sind wir umfassend und vollständig konform zur WEEE.
WIKA Altgeräte können Sie jeder Zeit an uns zurücksenden und wir entsorgen diese dann. Platzieren Sie Ihre Anfrage unter der E-Mail-Adresse: [email protected].
Die meisten der aufgeführten Stoffe sind nicht in WIKA-Produkten enthalten. Ein entsprechende Material Declaration können Sie bei uns anfordern.
Eine solche produktbezogene Offenlegung und Absicherung der Lieferkette des gesamten Produktportfolios der WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG vom Rohstoff bis zum Endprodukt, also eine Zertifizierung eines jeden Beschaffungs- und Fertigungsschrittes ist seriös nicht realisierbar. Unsere Lieferquellen bestehen ausnahmslos aus qualifizierten und namhaften Lieferanten.
WIKA hat bereits Bestätigungen von seinen wesentlichen Lieferanten eingeholt. Diese bescheinigen bis heute ausnahmslos, dass keine Rohstoffe aus solchen Ländern, die im bereits zitierten US-amerikanischen Dodd-Frank Act genannt sind, eingesetzt werden. Eine pauschale Aussage bzw. das Ausfüllen von kundenspezifischen Fragebögen ist WIKA aus oben genannten Gründen nicht möglich.