Enabling sustainable progress
Einen lebenswerten Planeten für kommende Generationen erhalten. Dieser Gedanke bestimmt immer stärker das Handeln und Denken bei WIKA – und macht Nachhaltigkeit zu einem Treiber für Innovationen.
Nachhaltigkeit, so wie wir sie verstehen, hat viele Facetten.
Sie umfasst ökologische, soziale sowie wirtschaftliche Aspekte.
Ökologie
Der Anspruch an unsere ökologischen Anstrengungen lautet: bewusst mit Ressourcen umzugehen, unseren CO2-Fußabdruck zu ermitteln, Umweltstandards durchzusetzen und verstärkt in Kreislaufsystemen zu denken.
Soziales
Im Sozialen schaffen wir ein modernes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld für unsere Mitarbeitenden, arbeiten auf partnerschaftlicher Basis mit unseren Zulieferbetrieben zusammen und unterstützen weltweit Bildungs- und Entwicklungsprojekte.
Governance
Zudem weiten wir die lokale Zusammenarbeit aus, setzen Innovationsimpulse für unsere Märkte und können durch eine hohe Fertigungstiefe einen Großteil der Bedingungen und Auswirkungen unserer wirtschaftlichen Aktivitäten kontrollieren. Wir bieten Lösungen, die andere dazu befähigen, effiziente und damit ressourcensparende Prozesse zu realisieren.
Nachhaltigkeit ist Teamarbeit – und wir sind überzeugte Teamplayer. Entsprechend wollen wir gemeinsam die Transformation der Wirtschaft vorantreiben und die Schönheit unseres Planeten für kommende Generationen bewahren.
Unsere Vision von Morgen
Die Nachhaltigkeitsbestrebungen von WIKA sind vielfältig. Im Rahmen einer Wesentlichkeitsanalyse wurden durch externe und interne Stakeholder die für WIKA relevantesten Themen erarbeitet:
- Emissionen,
- Arbeitsplatzattraktivität,
- Entwicklung und Bindung von Mitarbeitenden,
- nachhaltiger Einkauf, ökologische und soziale Praktiken der Lieferanten,
- Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden,
- ökonomische Leistung,
- Innovation und Entwicklung nachhaltiger Produkte und
- Energie.
Verantwortung für unsere Umwelt übernehmen
Der Schutz von Klima und Natur ist heute dringlicher denn je. Als global agierendes Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber der Umwelt bewusst und berücksichtigen dies in unserem Handeln. Ausgewählte Standorte von WIKA sind mit dem Umweltmanagementsystem ISO 14001 und dem Energiemanagementsystem ISO 50001 zertifiziert. Darüber hinaus berechnen wir unseren CO2-Fußabdruck und setzen erneuerbare Energien ein.
Wo Emissionen anfallen
Ein effektiver Hebel gegen die Klimaerwärmung ist, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Emissionen zu senken. Durch innovative Technologien können bestimmte WIKA-Produkte im Einsatz Energie und damit Treibhausgasemissionen einsparen. Im eigenen Geschäftsbereich ist der erste Schritt, um sinnvolle Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen zu definieren, die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks. Für die kommenden Jahre werden konkrete Maßnahmenpläne mit dem Ziel einer substanziellen Senkung der Treibhausgasemissionen umgesetzt.
Energieverbrauch bei WIKA
Zur Deckung des Energiebedarfs setzt WIKA sowohl fossile als auch regenerative Energie ein – beispielsweise durch unternehmenseigene Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz, Österreich, Südafrika, Südkorea oder Indien. Ein stetiger Ausbau solcher Anlagen ist geplant und in der Umsetzung.
Kreislaufwirtschaft
Einmal produzierte Messgeräte sollten möglichst lange genutzt werden. Aber auch die Wiederverwertung defekter Geräte sowie der Umgang mit vermeintlichem Müll muss neu gedacht werden. Aus diesem Grund rücken Materialkreisläufe und mehr Ressourceneffizienz zunehmend in den Fokus.
Reparieren statt ersetzen
Mit unserem Kalibrierservice, der Komponenten durch langfristige Genauigkeit vor falscher Belastung schützt, und einer hohen Reparaturfähigkeit gestalten wir die Lebensdauer unserer Produkte so lang wie möglich.
SF6-Gas-Lösungen und Closed-Loop-Handling
1 kg SF6-Gas ist als stärkstes bekanntes Treibhausgas so klimawirksam wie 24 t CO2. Um Leckagen zu vermeiden, kümmern wir uns um die Bereitstellung und Installation hochgenauer Messgeräte sowie um das intelligente Online-Monitoring von SF6-Anlagen. Auch bei Kalibrier- und Prüfprozessen verwenden wir SF6. Nach dem Einsatz wird das Gas sicher in spezielle Flaschen gepumpt und an unseren SF6-Partner gesendet.
Nachhaltigkeit von Produkten
WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG hat sich zur Einhaltung der produktbezogenen Umweltschutzthemen ein umfassendes Management aufgebaut. Nachstehend befinden sich Erklärungen zu den gängigsten Themen:
1. REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006)
Als Hersteller von Mess- und Kontrollinstrumenten stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her und sind damit im Sinne der REACH-Gesetzgebung weder Hersteller noch Importeur von chemischen Erzeugnissen. Die von der WIKA-Gruppe hergestellten Produkte werden als “Artikel” im Sinne der REACH-Verordnung betrachtet und diese Produkte setzen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungsbedingungen keine chemischen Stoffe frei, d.h. es besteht keine Verpflichtung zur Registrierung.
Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung haben wir eine Informationspflicht über Stoffe in Erzeugnissen, die eines der Kriterien nach Artikel 57 erfüllen und somit besonders besorgniserregend sind. Diese Informationspflicht erfolgt über den Lieferschein. Sobald neue Stoffe auf die Kandidatenliste aufgenommen werden, besitzt WIKA einen Standardprozess zur Prüfung und Beurteilung der neuen Stoffe. Die Informationen auf dem Lieferschein beziehen sich somit immer auf die aktuell gültige Fassung der REACH-Kandidatenliste. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen, abhängig von den von unseren Lieferanten erhaltenen REACH-Daten, ändern können.
Mit einer Gesundheitsgefährdung Ihrer Mitarbeiter durch WIKA-Produkte ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht zu rechnen.
2. Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – PFAS
Die Stoffgruppe der PFAS (perfluorierte Alkylsubstanzen / perfluorinated alkyl substances) ist in den letzten Jahren und Monaten aufgrund ihrer persistenten Eigenschaften immer weiter in den Fokus gerückt. Einige PFAS-Substanzen (z. B. PFOS oder PFOA) sind heute schon unter der REACH- oder POP-Verordnung reglementiert, da diese beispielsweise auch toxisch für Mensch und Umwelt sind.
Die Langlebigkeit der Chemikalien ist jedoch auch ein Grund, warum diese in vielen Produkten und Branchen in Gebrauch sind. Wurden für viele Anwendungen im Consumer-Bereich bereits weniger persistente und/oder toxische Substitute gefunden, ist eine Verwendung in anderen Industriezweigen noch nicht wegzudenken. Besonders in Anwendungen, bei denen eine hohe Beständigkeit gegenüber Druck, Temperatur, Chemikalien oder Umwelteinflüssen benötigt wird, wird aktuell sehr oft auf PFAS zurückgegriffen.
Und dies gilt auch für uns – um zuverlässige und sichere Prozesse zu gewährleisten, gibt es aktuell noch nicht ausreichend Ersatzstoffe, welche die Substitution von PFAS vollständig ermöglichen. Bei bestimmungsgemäßer Verwendung geht von WIKA-Produkten keine Gefahr aus.
Wir verfolgen die Gesetze, um rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten, wenn die Verwendung der PFAS-Substanzen beschränkt wird.
3. POP – Verordnung (EU) 2019/1021
Die Regelungen der POP-Verordnung verbieten das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden der in Anhang 1 gelisteten Stoffe. Als Hersteller von Mess- und Kontrollinstrumenten stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her.
Diese Verbote betreffen auch Gemische oder Erzeugnisse, die diese Stoffe enthalten. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass uns momentan keine Produkte oder Komponenten bekannt sind, in denen die in der POP-Verordnung festgelegten Grenzwerte, überschritten werden.
4. Statement SCIP-Datenbank
Wir können Ihnen mitteilen, dass wir die relevanten Daten bereits in der SCIP-Datenbank hinterlegt haben. Aufgrund der Vielzahl an Daten und der Komplexität der gesamten SCIP-Datenbank ist es momentan nicht möglich, SCIP-Nummern in großem Umfang weiterzugeben.
Wie viele andere Unternehmen arbeiten wir daran, die Daten weiter auszuarbeiten und in der Zukunft nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen.
5. Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, inkl. Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 (RoHS)
EEE Produkte der Firma WIKA Alexander Wiegand SE & Co. KG erfüllen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2011/65/EU für die im Anhang II aufgeführten Stoffe:
- Blei (Pb) – 0,1%
- Quecksilber (HGg) – 0,1%
- Sechswertiges Chrom (CrVI) – 0,1%
- Cadmium (Cd) – 0,01%
- Polybrombierte Biphenyle (PBB) – 0,1%
- Polybrombierte Diphenyläther (PBDE) – 0,1%
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) – 0,1 %
- Butylbenzylphthalat (BBP) – 0,1 %
- Dibutylphthalat (DBP) – 0,1 %
- Diisobutylphthalat (DIBP) – 0,1 %
Dies dokumentieren wir durch das Anbringen des CE-Kennzeichens auf unseren Produkten und durch das Ausstellen einer entsprechenden EU-Konformitätserklärung.
6. Conflict Minerals (EU) 2017/821
Der Erlass der Section 1502 des US-amerikanischen Dodd-Frank Acts verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen für die Rohstoffe Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold Herkunftsnachweise zu führen und zudem weitreichende Prüfungspflichten für Lieferanten und Stoffströme umzusetzen. Ziel ist es, die globalen Lieferketten offenzulegen, um die Finanzierung bewaffneter Konflikte zu reduzieren.
Wir sind nicht verpflichtet, diesen umfassenden Bericht zu verfassen, trotzdem möchte WIKA seine Kunden bei deren Berichtspflicht unterstützen. Wir haben Prozesse implementiert, um zu prüfen, dass unsere Lieferanten ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Dabei verlassen wir uns auf die Informationen, welche uns bereitgestellt werden, und darauf, dass unsere Lieferanten selbst keine Produkte und Komponenten aus Konfliktregionen kaufen.
Unsere Lieferquellen bestehen ausnahmslos aus qualifizierten und namhaften Lieferanten. Die Prüfungen der Lieferkette erfolgen kontinuierlich.
7. Statement Kobalt
Der Rohstoff Kobalt ist weder in der EU-Verordnung 2017/821, noch im Dodd-Frank Act (Sec. 1502) enthalten, damit ist eine Auskunft rechtlich nicht gefordert, sodass wir bisher unsere Lieferanten noch nicht explizit danach befragen.
Unabhängig von der EU-Verordnung 2071/821 oder vergleichbaren Rechtsakten hat sich WIKA in seinem Code of Conduct zur Einhaltung der Grundsätze wie Ablehnung von Korruption und Kinderarbeit, die Einhaltung bestimmter Arbeitsnormen und eine ökologische Verantwortung verpflichtet. Auch von unseren Lieferanten wird die Einhaltung dieser Grundsätze erwartet.
8. Materialdeklaration – Asbest
Asbest besteht aus sechs natürlich vorkommenden Silikat-Mineralen. Aufgrund seiner Eigenschaften wurde es häufig zu verschiedensten Zwecken als Baumaterial eingesetzt. Es ist jedoch bekannt, dass sämtliche Arten von Asbestfasern beim Menschen zu schwerwiegenden Gesundheitsgefahren führen. Daher ist Asbest inzwischen in den meisten Ländern verboten. In der EU ist das der Fall seit 2005 mit der Richtlinie 2003/18/EG, nun ersetzt durch die Richtlinie 2009/148/EG, die mit der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in nationales Recht in Deutschland umgesetzt wurde.
Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung einhalten und unsere Produkte kein Asbest enthalten.
9. Quecksilber – Verordnung (EU) 2017/852
Quecksilber ist ein sehr toxischer Stoff, von dem eine weltweite erhebliche Gefahr für die Gesundheit des Menschen, die Ökosysteme und die natürliche Tier- und Pflanzenwelt ausgeht. Die Verordnung verbietet sowohl die Einfuhr in als auch die Ausfuhr aus der EU für verschiedene Quecksilberverbindungen. Außerdem wurden verschiedene Beschränkungen für Produkte, die mit Quecksilber versetzt sind, festgelegt.
WIKA arbeitet seit vielen Jahren aktiv daran, gefährliche Stoffe aus Produktion und Produkten zu substituieren, und ist sich der Gefahren, die von Quecksilber und Quecksilberverbindungen ausgehen, bewusst. Wir können Ihnen somit versichern, dass wir von der o.g. Verordnung nicht betroffen sind, da wir den betroffenen Stoff nicht für unsere Produkte verwenden.
10. WEEE (EU) 2012/19 und Batterieverordnung (EU) 2023/1542
Die WEEE-Richtlinie ((EU) 2012/19) der Europäischen Union zielt darauf ab, die Menge an Elektronikschrott zu reduzieren und die Wiederverwendung, das Recycling und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten zu fördern. Diese Richtlinie verpflichtet Hersteller, Importeure und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten Verantwortung für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte zu übernehmen.
Die neue EU-Batterieverordnung ((EU) 2023/1542) wurde eingeführt, um die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Batterie-Wertschöpfungsketten zu sichern. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 2006/66/EG und umfasst Regelungen zur Nachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung, Recycling und Zweitnutzung von Batterien.
Wir haben die Richtlinien erfolgreich in unserem Unternehmen eingeführt und ein entsprechendes Management dazu aufgebaut.
WIKA-Altgeräte können Sie jederzeit an uns zurücksenden und wir entsorgen diese dann. Kontaktieren Sie uns einfach unter [email protected].
11. EU-Entwaldungsverordnung – EUDR (EU) 2023/1115
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll sicherstellen, dass beim Abbau der relevanten Rohstoffe keine Entwaldung stattfindet sowie Menschenrechte und weitere Rechte eingehalten werden. Basierend auf einer sorgfältigen internen Analyse der relevanten Erzeugnisse, sind wir zu dem Schluss gekommen, dass nur wenige Einzelkomponenten bei WIKA für die Produktion EUDR-relevant sind.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit unseren Lieferanten und beobachten jegliche Veränderungen von gesetzlichen Vorgaben. Unser Bestreben ist es, alle aktuellen und für uns geltenden Gesetze einzuhalten und den Anforderungen der EUDR nachzukommen, sobald diese für uns gelten. Dabei überprüfen wir unsere Prozesse regelmäßig, um die Konformität unserer Produkte zu gewährleisten.
12. Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM (EU) 2023/956
Der CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist ein Instrument der Europäischen Union, das darauf abzielt, die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu schaffen.
CBAM gilt für bestimmte Produkte, die einen besonders CO2-intensiven Herstellungsprozess aufweisen. Diese Produkte werden beim Import in die EU mit einem CO2-Preis belegt, der den in der EU geltenden Emissionspreisen entspricht.
CBAM soll sicherstellen, dass sich Unternehmen in der EU trotz höherer Klimaschutzkosten im fairen Wettbewerb befinden. Dafür müssen beim Import emissionsintensiver Waren ab 2026 CBAM-Zertifikate vorgewiesen werden. Diese gleichen die Differenz zwischen dem im Produktionsland gezahlten Kohlenstoffpreis und dem höheren Preis der Kohlenstoffzertifikate im EU-Emissionshandelssystem aus.
Wir erstatten regelmäßig Bericht über die CO2-Emissionen der relevanten importierten Waren im CBAM-Übergangsregister der Europäischen Kommission.
13. Product Carbon Footprint – CO2-Fußabdruck der Produkte
Der Product Carbon Footprint (PCF) misst die Treibhausgasemissionen, die während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts entstehen – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und den Transport bis hin zur Nutzung und Entsorgung. Der PCF wird in CO2-Äquivalenten (CO2e) angegeben und hilft Unternehmen und Verbrauchern, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte besser zu verstehen und zu reduzieren.
Die Berechnung der Product Carbon Footprints (PCFs) für unsere Produkte ist ein strategisches Ziel, das wir bis 2028 erreichen wollen. Erste Projekte zur Entwicklung und Validierung geeigneter Methoden laufen bereits. Derzeit besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von PCF-Werten. Aufgrund der Komplexität und des erforderlichen Aufwands beantworten wir aktuell keine kundenspezifischen Anfragen zum PCF. Sobald zuverlässige und geprüfte Daten vorliegen, werden wir diese transparent und in standardisierter Form kommunizieren.
Menschen bei WIKA
Wir setzen uns für vertrauensvolle Arbeitsbedingungen sowie Zuliefererbeziehungen ein und bieten vielfältige Angebote zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.
Für gute Bedingungen sorgen
Auch mit mittlerweile rund 11.000 Beschäftigten weltweit ist die WIKA Gruppe ein Familienunternehmen geblieben. Gestern wie heute fühlen wir uns daher jedem einzelnen Mitarbeitenden verpflichtet. Dazu gehört auch, stets für Arbeitsbedingungen zu sorgen, in denen sich Familie und Beruf in Einklang bringen lassen, Mitarbeitende das Unternehmen aktiv mitgestalten können und dabei gerecht bezahlt werden. Mit vielfältigen Benefits – von medizinischen Angeboten bis zum Jobrad – bringen wir unseren Mitarbeitenden Wertschätzung entgegen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Wir setzen uns für ein nachhaltig gesundes und sicheres Arbeitsumfeld ein. Die Umsetzung aller gesetzlichen Anforderungen zielt auf die wirkungsvolle Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren der Mitarbeitenden ab. Für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sind die Vorgesetzten verantwortlich. Die Unternehmensleitung stellt die dafür erforderlichen Mittel bereit. An der ständigen Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind Vorgesetzte wie auch Mitarbeitende in gleicher Weise beteiligt. . Besonders im Fokus steht die Maschinensicherheit. Darüber hinaus halten vorbeugende Maßnahmen und individuelle Risikoüberprüfungen an den einzelnen Standorten den Gesundheitsschutz hoch. Ausgewählte Standorte verfügen über eine Zertifizierung gemäß dem Arbeitssicherheits- und Gesundheitsmanagementsystem ISO 45001. Wie genau wir dies umsetzen, erfahren Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Aktiv die Gesundheit fördern
Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen ist gerade vor dem Hintergrund der längeren Lebensarbeitszeit ein wichtiger Baustein für die Gesundheit der Mitarbeitenden sowie den Erhalt von Arbeitskraft, um den Erfolg des Unternehmens zu sichern. Bereits beim Bau neuer Betriebsmittel werden ergonomische Komponenten wie z. B. die Höhenverstellbarkeit von Büromöbeln berücksichtigt. Weiterhin ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtiger Bestandteil der WIKA-Kaizen-Aktivitäten.
Für mehr Gesundheit bietet jede Niederlassung unterschiedlichste Angebote, wie Gesundheitschecks, Ernährungsberatungen, Sportprogramme und Angebote für die mentale Gesundheit an. Auch sportliche Events sind ein wichtiger Bestandteil unserer Aktivitäten. In Polen hat sich so ein jährlich stattfindendes Volleyballturnier etabliert. An unserem Hauptsitz in Klingenberg am Main findet regelmäßig der WIKA-Staffelmarathon statt, für den zahlreiche Mitarbeitende aus der ganzen Welt anreisen.
Menschenrechte wahren
Die Würde des Menschen ist unantastbar – daher sind menschenwürdige Arbeitsbedingungen eine Grundanforderung. Der WIKA Code of Conduct untersagt jegliche Form von Zwangs-, oder Pflicht- oder Kinderarbeit. Weitere Informationen zum Thema Menschenrechte bei WIKA sind in unserer Grundsatzerklärung zu finden. Missstände im Unternehmen sind unverzüglich zu melden.
Erfolgsfaktor Aus- und Weiterbildungen
Ob ATEX-Schulung, IT-Training oder Sprachkurs: Wir fördern die Fähigkeiten und Talente unserer Mitarbeitenden. Dazu bieten wir themenbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen genauso an wie Personalentwicklungsmaßnahmen. Für spezifische Qualifikationsanforderungen entwickeln wir auch maßgeschneiderte Konzepte. Zudem fördern wir die Eigeninitiative und bezuschussen vorgeschlagene Weiterbildungen.
Große Herausforderungen brauchen gute Führung
Nachhaltigkeit ist Führungs- und Gemeinschaftsaufgabe zugleich
Die strategische Ausrichtung von WIKA umfasst eine Entwicklung in den Bereichen Digitalisierung und Dekarbonisierung. Dabei steht das Nachhaltigkeitsteam in engem Austausch mit der Geschäftsleitung. Mehr über unsere organisatorischen Strukturen erfahren Sie in unserem Nachhaltigkeitsbericht.
Interessen sichtbar machen und vertreten
Zum Schutz der Rechte und Interessen unserer Mitarbeitenden haben wir in unserem Code of Conduct (CoC) das Recht auf Tarifverhandlungen und Vereinigungsfreiheit nach den Gesetzen des jeweiligen Landes festgehalten. Im Hauptsitz Klingenberg vertritt beispielsweise ein Betriebsrat die gesammelten Interessen der Mitarbeitenden. Zudem nutzt WIKA Verbandsarbeit, um unternehmerische Interessen – und damit auch die Interessen der Mitarbeitenden – nach außen zu vertreten.
Methodisches Lieferantenmanagement
Unser Lieferantenmanagement ist ganzheitlich und reicht von der Beobachtung des Beschaffungsmarktes über die Lieferantensuche, -auswahl, -qualifikation, -bewertung bis hin zur aktiven Weiterentwicklung unserer Lieferanten.
Um die Qualität unserer Produkte sicherzustellen, gehen wir enge und langfristige Partnerschaften mit einer begrenzten Anzahl an Lieferanten ein.
Lokale Netzwerke ausbauen und nutzen
Um Transportwege kurz zu halten, wird das Produktionsmaterial möglichst im lokalen Beschaffungsmarkt eingekauft.
Kontinuierliche Kontrolle
Wir prüfen regelmäßig Lieferanten hinsichtlich ihrer sozialen und ökologischen Standards.
Dem Umweltschutz verpflichtet
Ein verantwortungsvoller und bewusster Umgang mit den verfügbaren Ressourcen und mit der Umwelt ist zentraler Bestandteil unseres Handelns.
Arbeitsbedingungen absichern
Die Wahrung der Menschenrechte ist für uns nicht verhandelbar. Daher verbietet unser WIKA Code of Conduct (CoC) jegliche Form von Zwangs- und Kinderarbeit. Auch andere Rechte wie die freie Meinungsäußerung oder Religionsfreiheit sind Teil unseres CoC sowie unserer Grundsatzerklärung zur Bekennung zu Menschenrechten.