Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei uns höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner. Aber wo Menschen arbeiten, können auch Fehler gemacht werden. Um hier den Anforderungen, welche uns diverse Gesetze geben, gerecht zu werden und Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, haben wir ein Hinweisgebersystem eingeführt.
An das Hinweisgebersystem können Verdachtsfälle vertraulich und sofern es die nationalen rechtlichen Vorgaben zulassen, nach Wunsch auch anonym gemeldet werden. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex, das Kartellrecht, umweltrechtliche Vorgaben, Verletzung von Menschenrechten sowie Verdacht auf Korruption, Diebstahl, Diskriminierung oder Mobbing, geltende Gesetze oder sonstige Vorgaben.
Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße geben. Eine Meldung kann dabei in allen Sprachen eingereicht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung veranlasst. Bitte bedenken Sie gerade bei anonymen Meldungen, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist und gegebenenfalls auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht stützen. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie der Meldestelle für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Andernfalls kann der Sachverhalt nicht erörtert werden und auch keine Mitteilung über den Gang des Verfahrens erfolgen.
Um den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu garantieren, haben wir eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet: die atarax Unternehmensgruppe, mit der wir bereits seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten. Zur vollständigen Wahrung der Vertraulichkeit, stehen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:
Sofern die Kontaktdaten mitgeteilt wurden, erhält die hinweisgebende Person nach Eingang der Meldung umgehend eine Eingangsbestätigung durch die Meldestelle. Im Anschluss wird die Meldung oder Beschwerde sorgfältig auf Plausibilität geprüft. Bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß wird eine interne Untersuchung und soweit erforderlich weitere entsprechende Folgemaßnahmen (z. B. Verbesserung interner Prozesse) eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses sowie unter Wahrung datenschutzrechtlicher Belange bearbeitet. Ferner wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Die Hinweise bzw. Beschwerden werden dokumentiert.
Falls die Kontaktdaten der hinweisgebenden Person bekannt sind, wird mit den hinweisgebenden Personen - entsprechend der jeweils gesetzlichen Vorgaben - Kontakt gehalten, sofern erforderlich und gewünscht, der Sachverhalt erörtert und fristgerecht über den Gang des Verfahrens informiert. Mitgeteilte Informationen werden nur an diejenigen Personen weitergeleitet, die hiermit zur Bearbeitung der Meldung befasst sein müssen, soweit dies zur Sachverhaltsermittlung zwingend erforderlich ist. Alle eingehenden Hinweise werden gemäß der gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert, aufbewahrt und gelöscht.
Sie möchten sich mit Ihrem Anliegen direkt an WIKA wenden? Melden Sie sich per Mail an [email protected] Ihre Meldung wird auch hier vertraulich behandelt, bitte beachten Sie jedoch, dass diese nicht anonym erfolgen kann. Für anonyme Anfragen wenden Sie sich bitte mit den oben genannten Kontaktmöglichkeiten an die atarax Unternehmensgruppe.