Stellungnahme REACH / RoHS / Stoffverbotslisten
Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, inkl. Delegierte Richtlinie (EU) 2015/863 (RoHS)
EEE Produkte der Fa. WIKA Schweiz AG resp. der WIKA Gruppe erfüllen die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2011/65/EU für die im Anhang II aufgeführten Stoffe (Blei (Pb) – 0,1%; Quecksilber (HG) – 0,1%; Sechswertiges Chrom (CrVI) – 0,1%; Cadmium (Cd) – 0,01%; Polybrombierte Biphenyle (PBB) – 0,1%; Polybrombierte Diphenyläther (PBDE) – 0,1%). Dies dokumentieren wir durch das Anbringen des CE-Kennzeichens auf unseren Produkten und durch das Ausstellen einer entsprechenden EU- Konformitätserklärung.
Die nachfolgenden vier Stoffe, die im Rahmen der Änderung des Anhangs II 03/2015 hinzugekommen sind, werden für die Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente) erst am 21.07.2021 relevant:
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) - 0,1 %
- Butylbenzylphthalat (BBP) - 0,1 %
- Dibutylphthalat (DBP) - 0,1 %
- Diisobutylphthalat (DIBP) - 0,1 %
Deshalb befinden wir uns zur Zeit in einem erneuten Prüfprozess unserer Produkte, zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit der RoHS-Richtlinie. Zu den vier hinzukommenden Stoffen können wir daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen, aber die Umstellung wird fristgerecht erfolgen.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Zur Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) teilen wir Ihnen folgendes mit:
Als Hersteller von Mess- und Kontrollinstrumenten stellen wir keine Substanzen/Chemikalien selbst her. Die Menge der Stoffe/Chemikalien, die für die Herstellung unserer Produkte benötigt werden, überschreitet eine Tonne im Jahr nicht. Daher sind wir als nachgeschalteter Anwender von der Registrierungspflicht befreit. Laut Artikel 33 der REACH Verordnung haben wir eine Informationspflicht über Stoffe in Erzeugnissen: Hiermit erklären wir, dass unsere Erzeugnisse und Verpackungen keine Stoffe der Kandidatenliste in Konzentrationen über 0,1 Massenprozent enthalten, mit den nachfolgenden Ausnahmen.
Es ist davon auszugehen, dass in allen unseren Produkten, die Metalle (Stahl, Aluminium und Kupferlegierungen) und elektronische Komponenten verwenden, mehr als 0,1% Blei enthalten ist, CAS-Nr. 7439-92-1, EG-Nr. 231-100-4, das gemäss REACH als SVHC gelistet ist.
Eine abschliessende Beurteilung hierzu liegt noch nicht vor. Mit einer Gesundheitsgefährdung Ihrer Mitarbeitenden durch WIKA-Produkte ist im Zusammenhang mit Blei nach dem derzeitigen Kenntnisstand jedoch nicht zu rechnen.
Wir stehen in ständigem Kontakt mit unseren Lieferanten und beobachten jegliche Veränderungen von gesetzlichen Vorgaben. Unser Bestreben ist es, alle aktuellen und für uns geltenden Gesetze einzuhalten.
Die Erklärung wurde nach unserem heutigen Wissensstand erstellt und kann bei Vorliegen neuer Erkenntnisse geändert werden.