Das Bezugsgefäß Typ BZG besteht aus einer Bezugsgefäßkammer, die über mindestens 2 Prozessanschlüsse (Flansch, Gewinde- oder Schweißstutzen) an einen Behälter seitlich angebaut wird. Durch diese Montageweise entspricht der Füllstand in der Bezugsgefäßkammer dem Füllstand im Behälter.
Die Messung des Füllstandes erfolgt über ein zusätzlich in die Bezugsgefäßkammer eingesetztes Messgerät, z. B. Typ FLR bzw. FLS, oder über ein geführtes Radar.